Wer stellt die Bescheinigung aus? Wie hilft die Zentrale ...
Wer stellt die Bescheinigung aus? Die Bank darf, aufgrund rechtlicher Bestimmungen, Bescheinigungen nur von folgenden Stellen akzeptieren: Arbeitgeber Familienkassen Sozialleistungsträger (Pfändungsschutzkonto)Geeignete Personen im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung