Neue Regelungen zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln
Für die Herstellung von Händedesinfektionsmitteln ist ab 7. Oktober 2020 eine neue Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu beachten. Auch für Apotheken ändert sich einiges, wie z. B. die monatliche Meldung bei der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) über ein Online-Formular.